Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe ist insbesondere, dass Sie als Besitzer der Tiere
- bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
- die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
- rechtzeitig einen Tierarzt hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
- die Krankheit durch einen Tierarzt haben bestätigen lassen (z.B. durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
- die Verluste dokumentiert haben (z.B. durch Schlachtbescheinigungen).
Neben den Regelbeihilfen können auch Anträge auf freiwillige Beihilfen gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse.