Aufgrund einer Änderung des Freizügigkeitsgesetzes EU zum 29.01.2013 werden über das bestehende Freizügigkeitsrecht ab sofort keine entsprechenden amtlichen Bescheinigungen (Freizügigkeitsbescheinigungen) mehr ausgestellt. Die Freizügigkeitsrechte von Unionsbürgern und Angehörigen der EWR-Staaten bleiben jedoch unverändert bestehen.