Ausländische Staatsangehörige in familiärer Lebensgemeinschaft mit Deutschen erhalten in den meisten Fällen nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis.
- in Deutschland aufgewachsen oder
- im Rahmen des Kindernachzugs eingereist sind,
- Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst einem EU- oder EWR-Staat angehören, können frei einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
- Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst keinem EU- oder EWR-Staat angehören, haben ebenfalls ein Einreise- und Aufenthaltsrecht.