Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien haben Anspruch auf eine "Arbeitsberechtigung-EU", wenn sie
- seit zwölf Monaten legal in Deutschland arbeiten und
- sich rechtmäßig hier aufhalten.
Sie haben damit uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Ihre Familienangehörigen erhalten eine "Arbeitsberechtigung EU", wenn sie einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland haben.
Tipp: Ausführliche Informationen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit finden Sie im "Merkblatt zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer" der Bundesagentur für Arbeit.