Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die jeweilige Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz wenden.
Für die gegebenenfalls zusätzlich erforderliche luftrechtliche Genehmigung ist die Fachgruppe Luftverkehr des Landbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz zuständig.
E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de