Üben Sie im Rahmen der Erlaubnis eine der nachfolgend genannten Tätigkeiten aus, sind Sie verpflichtet, vor Ablauf von fünf Jahren regelmäßig an staatlich anerkannten Wiederholungslehrgängen teilzunehmen:
- Ausführung von Sprengarbeiten,
- Herstellung von explosionsgefährlichen Stoffen,
- Tätigkeit in der Kampfmittelbeseitigung,
- Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften,
- Abbrennen von Großfeuerwerken,
- Vorführung von Effekten in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen mit pyrotechnischen Gegenständen, pyrotechnischen Sätzen oder sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen.
Die Behörde überprüft Erlaubnisinhaber in regelmäßigen Abständen – mindestens alle fünf Jahre – erneut auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.