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- Der Arbeitnehmer
- hat einen Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld,
- ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet und
- hat Qualifizierungsdefizite.
Die Qualifizierungsdefizite müssen in einer Maßnahme zur Feststellung der Eingliederungsaussichten festgestellt worden sein. Diese Maßnahme selbst kann nicht durch den ESF gefördert werden.
- Die Qualifizierungsmaßnahme
- verbessert die Eingliederungsaussichten des Arbeitnehmers,
- findet innerhalb des Bezugsraums von Transferkurzarbeitergeld statt und endet vor Ablauf des Anspruchs und
- wurde nach SGB III und der "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZVW)" anerkannt (ebenso wie der Anbieter dieser Maßnahme).
- Der Arbeitgeber beteiligt sich in angemessenem Umfang an der Finanzierung der Maßnahme.