Die Höhe der Gebühr hängt von der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ab:
- bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
- über ein Jahr: 110,00 Euro
Bei einer Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt gilt:
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 65,00 Euro
- Verlängerung von mehr als drei Monaten: 80,00 Euro
Eine Gebührenbefreiung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.