Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung auf dem Gebiet der
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden.
- Testamentsvollstreckung,
- Haus- und Wohnungsverwaltung,
- Fördermittelberatung.