Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist, können nach als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.
Es ergeben sich folgende besonderen Erfordernisse:
- Unternehmensgegenstand ist nur Rechtsberatung und -vertretung
- Gesellschafter sind sozietätsfähige Berufsträger
- Gesellschafter sind in der Gesellschaft beruflich tätig
- Mehrheit der Anteile und Stimmrechte steht Rechtsanwälten zu
- keine Beteiligung von Fremdkapital
- verantwortliche Führung durch Rechtsanwälte
- Firma enthält Namen eines anwaltlichen Gesellschafters und Bezeichnung die "Rechtsanwaltsgesellschaft"