Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
- lebender Tiere: Rahmensatz 17 ¤ bis 373 ¤,
- von geschlachteten und erlegten Tieren,
von Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen
von Tieren, von tierischem Dünger
sowie von Raufutter und Stroh: Rahmensatz 13 ¤ bis 329 ¤.
soweit jeweils nicht andere Mindest- oder Höchstgebühren bestimmt sind.