Als zukünftige/r Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis:
- formloser schriftlicher Antrag
Als zukünftige/r Stellvertreter/in:
- Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts
- ein Führungszeugnis
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß dem Gaststättengesetz oder ein entsprechender Berufsabschluss
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.