Sie müssen der zuständigen Behörde den Betrieb bzw. die beabsichtigte Tätigkeit mit tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten unter Angabe
- Ihres Namens,
- Ihrer Anschrift,
- der Art der tierischen Nebenprodukte oder Folgeprodukte und
- der beabsichtigten Tätigkeit
anzeigen. Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.