Zuständig sind in Rheinland-Pfalz die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.