Die Organspende ist eine ganz persönliche Entscheidung und natürlich freiwillig. Sie ist ausführlich und klar im Transplantationsgesetz (TPG) von 1997 geregelt, sodass kein Missbrauch betrieben werden kann.
- Rheinland-Pfälzischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie,
- der Initiative Organspende Rheinland-Pfalz,
- bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
- vom Bundesministerium für Gesundheit sowie
- von der Deutschen Stiftung Organtransplantation.