Wenn Sie eine Tierveranstaltung beispielsweise im Rahmen einer
- Ausstellung
- Auktion
- Messe
- Wettbewerb
- Turnier
- Börse etc.
durchführen möchten, dann müssen Sie dieses Vorhaben mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung der zuständigen Veterinärbehörde melden .
Die von der Veterinärbehörde auszustellende Genehmigung kann zudem nach dem Tierseuchenrecht anAuflagen gebunden werden.
Bitte beachten Sie, dass gewerbliche Ausstellungen, wie Börsen und Ähnliches darüber hinaus eine tierschutzrechtliche Genehmigung bedürfen.