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- formloser Antrag,
- Vollmacht des Grundstückeigentümers (Name, Adresse) oder Nutzungsberechtigten, wenn der Antragsteller nicht Grundstückseigentümer oder nicht Nutzungsberechtigter ist,
- Anzahl der zu fällenden / zu beschneidenden Bäume,
- Angabe des Stammumfanges des beantragten Baumes / der beantragten Bäume (gemessen in 1,30 m Höhe),
- Begründung des Antrages zur Fällung / zum Rückschnitt / zur Natur des Eingriffs / zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit,
- Angaben zum Vorhandensein von Brut- oder Ruhestätten von Vögeln, Fledermäusen und / oder anderen Tieren,
- Lageplan oder Lageskizze mit Standort des Baumes / der Bäume, der / die gefällt oder beschnitten werden soll / sollen.