Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um sie auszustellen.
Nicht als Zoo gelten
- Zirkusse,
- Tierhandlungen,
- Gehege zur Haltung von nicht mehr als 5 Arten des heimischen Schalenwildes,
- Einrichtungen, in denen nicht mehr als fünf Individuen anderer wild lebender Arten gehalten werden.