Basierend auf den aktuellen Beschlüssen von Bund und Land möchten wir Sie auf unserer Website umfassend informieren.
Hier sehen Sie auf einen Blick die Entwicklung der Inzidenz-Werte von Rheinland-Pfalz und Neustadt an der Weinstraße innerhalb der letzten sieben Tagen, eine Übersicht über die vorgesehenen Öffnungsschritte und gelangen von hier aus auch direkt zu unserem COVID-19 Portal.
Termine können Sie weiterhin über unser Terminbuchungssystem vereinbaren. Das System gilt für die Bereiche Bürgerbüro, Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und Ausländerbehörde (Stadthaus Hindenburgstraße 9a). Pro Termin sind bis zu drei Dienstleistungen pro Bereich möglich, zu denen dann passende Zeitfenster ausgewählt werden können.
Donnerstag, 22.04.2021: 142,4
Mittwoch, 21.04.2021: 140,3
Dienstag, 20.04.2021: 139,2
Montag, 19.04.2021: 141,6
Sonntag, 18.04.2021: 138,2
Samstag, 17.04.2021: 136,3
Freitag, 16.04.2021: 139,2
Entwicklung der Inzidenz-Werte in Neustadt an der Weinstraße (Anzahl der gemeldeten Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner)
Donnerstag, 22.04.2021: 93,9
Mittwoch, 21.04.2021: 88,2
Dienstag, 20.04.2021: 93,9
Montag, 19.04.2021: 93,9
Sonntag, 18.04.2021: 103,3
Samstag, 17.04.2021: 75,1
Freitag, 16.04.2021: 84,5
Hinweis: Die Zahlen werden bis auf Weiteres von Montag bis Freitag (während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung) aktualisiert. Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz finden Sie auch hier.
Da die Inzidenz seit einiger Zeit über dem Wert von 50 liegt, musste laut der Vorgaben aus Mainz aus diesem Grund reagiert werden. Aus diesem Grund hat die Stadt zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die seit Dienstag, den 6. April 2021 in Kraft getreten sind.
Die Allgemeinverfügungen regeln u.a. die Rückkehr des Einzelhandels zum Terminshopping und eine Maskenpflicht in der Innenstadt in der Zeit von 10:00 – 18:00 Uhr.
Von der Schließung bzw. Terminshopping ausgenommen sind:
Liefer-, Bring- und Abholdienste bleiben weiterhin zulässig.
Die Öffnung der Außengastronomie für Gäste mit negativem Corona-Test und unter den Vorschriften der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung bleibt, wie auf Landesebene festgelegt, von den Schließungen unberührt solange die Inzidenz nicht an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt.
Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf nur im Freien und nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen Sport stattfinden. Weiter ist kontaktfreies Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig.
Die Allgemeinverfügungen finden Sie hier:
Allgemeinverfügung Inzidenz Ü50
Allgemeinverfügung Maskenpflicht ab0421
Weitere Informationen des Landes Rheinland-Pfalz sowie die aktuell gültigen Verordnungen finden Sie hier.
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Thema Coronavirus sowie alles zur aktuellen Lage in Neustadt an der Weinstraße.
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