für eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO:
- formloser Antrag
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
- Versicherungsbescheinigung (mit dem Inhalt, dass Versicherungsschutz gewährt wird, obwohl das Fahrzeug/die Fahrzeugkombination von Vorschriften der StVZO abweicht)
für eine Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung nach §§ 29, 46 StVO:
- Antrag entsprechend dem RGST-Formular
- Haftungserklärung
- Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO (nur bei Erlaubnis nach § 29 StVO)
- ggf. weitere Unterlagen wie ein Streckenprotokoll oder eine Bescheinigung, dass der Transport nicht auf der Schiene oder auf dem Wasser durchgeführt werden kann