Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen.
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
- Verkehr mit Taxen,
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM),
- Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen.
Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein,
- der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein,
- der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein.