Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Voraussetzung ist der Nachweis
- der persönlichen Zuverlässigkeit,
- der Sicherheit und finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs,
- der fachlichen Eignung und
der Betriebssitz bzw. Sitz der Niederlassung muss sich im Inland befinden.
Die Geltungsdauer für Genehmigungen im Linienverkehr beträgt höchstens acht Jahre (ab 2013: höchstens 10 Jahre).
Die Geltungsdauer für Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Taxen, Mietomnibusse und Mietwagen) beträgt höchstens fünf Jahre.