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Einen Erbschein stellt das Nachlassgericht (Amtsgericht) aus.
Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.
Einen Erbschein stellt das Nachlassgericht (Amtsgericht) aus.
Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.