- Antrag (formlos möglich)
- Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde
Je nach Fallgestaltung Werden andere oder weitere Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung vorab an die zuständige Stelle.