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- "Verordnung zur Krankenbeförderung" beim behandelnden Arzt besorgen und diese bei jeder Fahrt mitführen, um diese dann beim Fahrer vorzeigen zu können
- Bei ambulanter Behandlung: Verordnung von zuständiger Krankenkasse genehmigen lassen. Dies ist zwingend notwendig, um die Kosten erstattet zu bekommen.
- Bei ambulanter Behandlung: Fahrkosten von Krankenkasse erstatten lassen
- Nach der entsprechenden Fahrt reichen Sie die ärztlichen Verordnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Abrechnung ein