- Personalausweis
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- für Klasse AM, A, A1,A2, L, T, B, BE (Sehtest), Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- für Klasse C1, C1E, C und CE, D, D1E, D und DE:
zusätzlich- ärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
Ausländische Bürger, die in Deutschland die Fahrerlaubnis absolvieren, benötigen zusätzlich:
- Aufenthaltserlaubnis (ist im Ausweis erkennbar)
- -Meldebescheinigung