Hausgeburt

Auch eine Hausgeburt muss bei uns im Standesamt beurkundet werden. Als Beleg für die Geburt dient die Geburtsanzeige der Hebamme. Diese enthält alle für die Beurkundung relevanten Daten.

Im Falle einer Alleingeburt (ohne Hebamme) müssen Sie oder eine bei der Geburt anwesenden Person die Geburt anzeigen und uns im Rahmen der Beurkundung alle erforderlichen Daten mitteilen.

Bei der Terminvereinbarung zur Beurkundung klären wir mit Ihnen ausführlich, welche Unterlagen Sie zusätzlich zur Geburtsanzeige und Ihren Ausweisdokumenten mitbringen müssen.