Grundschulen

Bald kommt Ihr Kind in die Schule – ein großer Schritt im Leben Ihres Kindes und der ganzen Familie.

Lesen und Schreiben lernen ganz am Anfang - das sind die Anforderungen an die Lernergebnisse der Grundschulen. Diese Kenntnisse für die weiteren Bildungswege werden an den zwölf Grundschulen in Neustadt an der Weinstraße vermittelt sowie die sozialen Fähigkeiten gelehrt und vertieft. Unter den zwölf Grundschulen gibt es zwei Ganztagsschulen. Ergänzt wird das Angebot durch betreuende Grundschulen. An den Neustadter Grundschulen werden derzeit über 500 Kinder nach Unterrichtsende teilweise bis 16.30 Uhr durch elf betreuende Grundschulen betreut. Träger dieser betreuenden Grundschulen sind Fördervereine oder Förderkreise.

Hier finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Schulen sowie die entsprechenden Ansprechpersonen.


Betreuung/Betreuende Grundschulen: 

Ergänzend zu den Kinderhorten besteht in der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Möglichkeit, Kinder im Schulalter in einer Betreuenden Grundschule nach der täglichen Schulzeit betreuen zu lassen. Sollten Sie Fragen, Anmerkungen oder Interesse an einer Nachmittagsbetreuung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Grundschule.


Broschüren und Formulare zum Thema "Einschulung":

Broschüre “Ich freue mich auf die Schule“
Bestätigung über den Kindertagesstätten-Besuch


Schulbezirkseinteilung: Welche Grundschule wird mein Kind besuchen?

In Neustadt an der Weinstraße und den dazugehörigen Ortsteilen gibt es 12 Grundschulen, eine Förderschule, eine Waldorfschule und die International School.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat für jede Grundschule ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk festgelegt. Schülerinnen und Schüler der Grundschule besuchen grundsätzlich die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. Aus wichtigem Grund kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Antrag der Eltern eine Schülerin oder einen Schüler an einem anderen Standort aufnehmen oder im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter der aufnehmenden Schule einer anderen Grundschule zuweisen. Die Schulbehörde kann aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund Zuweisungen vornehmen.

Übersicht der Schulbezirke: Bürger-GIS.


Weitere Informationen zur Einschulung erhalten Sie hier: