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Aktuelle Bebauungsplanverfahren

BP "Landesgartenschau"

Planungsanlass und –intention

Nach erfolgreicher Bewerbung wird Neustadt an der Weinstraße im Jahr 2027 die 5. Rheinland-Pfälzische Landesgartenschau austragen. Dazu ist zwingend das Gelände der Ausstellungsfläche im Durchführungsjahr hinsichtlich der künftigen Nutzungen bauplanungsrechtlich zu sichern. Ansonsten wären weitgehend alle baulichen Vorhaben faktisch im Außenbereich gelegen, dessen enge Vorschriften (siehe § 35 BauGB) die bauordnungsrechtlichen Genehmigungen künftiger Anlagen in Frage gestellt hätte. Der Bebauungsplan sichert somit die baulichen Entwicklungen im Ausstellungsgelände während und auch nach dem Durchführungsjahr. Die planungsrechtliche Sicherung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Freiflächen des Gartenschaugeländes wird bereits in den Bewerbungsleitlinien gefordert und diese sind auch Bestandteil des Rahmenvertrages mit dem Fördergeber.

Grundlage für den Bebauungsplanvorentwurf ist die Machbarkeitsstudie, die der Bewerbung zu Grunde lag. Bis zur Offenlage wird das Ergebnis des  -zur Zeit- noch laufenden Realisierungswettbewerbes in die Planung einfließen.

Verkehrstechnisch ist das Gelände bestens erschlossen. Eine hervorragende ÖPNV Anbindung wird durch den Bahnhaltepunkt – Böbig, der direkt westlich des Ausstellungsgeländes liegt, gewährleistet. Das Gelände der LGS ist aus den umliegenden Städten Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg, Kaiserslautern und Bad Dürkheim ohne Umstiege über die Schiene erreichbar. Hinsichtlich des Individualverkehrs kann das Gelände über die A65 sowohl über die Anschlussstellen Neustadt Nord und Neustadt Süd sehr gut innerhalb weniger Minuten angefahren werden. Radfahrer erreichen das Ausstellungsgelände insbesondere über den Palatia-Radweg (R58) unmittelbar aus Richtung Speyer und Lambrecht und auch über verschiedene Radwege parallel zum Haardtrand.

Lage des Plangebiets

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 29,4 ha.

Das Plangebiet liegt in Neustadts Osten zwischen Landwehrstraße im Westen und Branchweilerhofstraße im Osten. Nördlich des Plangebietes befinden sich weitgehend Freizeitgärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sowie die B38 (Autobahnzubringer). Südlich des Plangebietes befinden sich weitere Gewerbebetriebe entlang der Rosslaufstraße und der neue Wohnpark „Am Speyerbach“ (ehemals IBAG), aber auch die Wohnnutzung östlich der „Adolf-Kolping-Straße“ und „Neubachwiesen“. Weitere Gewerbenutzungen befinden sich südlich des Speyerbachs.

Verfahrensstand

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 30.01.2023 bis einschließlich 03.03.2023 durchgeführt.

BP "Winzinger Spange" (in den Stadtbezirken 24 und 26)

Die Planung der „Winzinger Spange“ zielt auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Bereich des überlasteten „Winzinger Knotens“ (Kreuzung von Landauer Straße und Stifts-/Winzinger Straße) ab.

Bei geschlossenen Schranken des höhengleichen Bahnübergangs (BÜ) Speyerdorfer Straße kommt es durch den von Westen (Landauer Straße) in die Speyerdorfer Straße/K1 einmündenden Verkehr zu Rückstaueffekten in den Winzinger Knoten. Viele Fahrzeuge umfahren diesen Kreuzungsbereich bereits heute schon durch Nutzung der Schlachthofstraße und/oder der Spitalbachstraße.

Zur Entlastung des Winzinger Knotens sind deshalb folgende Ansätze vorgesehen:

  • Schließung/Rückbau des BÜ und Umbau der westlichen Speyerdorfer Straße zu einer Sackgasse mit
        Ersatzbauwerk für Fußgänger und Radfahrer zur Überführung mittels Treppen und Aufzügen,
  • Errichtung einer neuen Straßenverbindung (Winzinger Spange) mit straßenbegleitendem Fuß-/Radweg
         zwischen  Speyerdorfer Straße und Kreuzung Winzinger Straße/Spitalbachstraße,
  • Aufweitung und Erneuerung des Eisenbahnüberführungsbauwerks (EÜ) Winzinger Straße,
  • Ergänzung von weiteren Radverkehrsanlagen entlang der Strecken, wo möglich.

Neben der straßenbaulichen und verkehrlichen Neuordnung sollen darüber hinaus ehemalige, aktuell brachliegende Bahnliegenschaften als gewerbliche Baufläche in die Planung mitaufgenommen werden. Ebenso soll das bestehende Gelände der „Soku“ in seinem Bestand gesichert bzw. künftige kulturelle und freizeitliche Nutzungen in dem Bereich weiterhin gewährleistet werden.

Das Bebauungsplanverfahren wurde mit Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat am 28.05.2013 bzw. erneut am 09.02.2021 begonnen. Die frühzeitige Beteiligung wurde durchgeführt; der nächste Schritt ist die Erarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes. Zunächst sind hierzu jedoch noch weitere Abstimmungen zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren erforderlich und es ist eine aktualisierte Planung vorzulegen.