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Vermietung

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Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
[Nr.99089033006000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen (siehe BAM Website).

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

  • 1-2 Wochen Bearbeitungsdauer
  • Voraussetzung i. d. R. Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht
  • Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.