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Vermietung

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Schlachttier- und Fleischuntersuchung
[Nr.99110035058001 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft die Schlachtung von:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Ggf. Geflügel
  • Ggf. Hasentiere
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen außer für Kaninchen und Geflügel ohne körperlichen Auffälligkeiten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte ewnden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

Welche Fristen muss ich beachten?

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben. Notschlachtungen sind hievon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

 Widerspruch