Seiteninhalt

Vermietung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
[Nr.99036009069006 ]

Leistungsbeschreibung

Für Fahrzeuge, die nicht das gesamte Jahr betrieben werden, besteht die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu erhalten.

Der Betriebszeitraum wird auf Antrag des Halters festgesetzt und auf volle Monate bemessen. Er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.

Die Fahrzeuge dürfen außerhalb des Betriebszeitraumes nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden und sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Auch Oldtimerkennzeichen und grüne Kennzeichen können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Hinweis:

Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Weitere Informationen, unter anderem welche Unterlagen für die Zulassung erforderlich sind, werden durch Klicken auf den jeweiligen Link angezeigt.

Dokumente