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Vermietung

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Handelsregister Eintragung Kommanditgesellschaft
[Nr.99057001060001 ]

Leistungsbeschreibung

Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Die Eintragung einer KG, die bereits ein Handelsgewerbe betreibt, ist dagegen lediglich rechtsbekundend, da die Gesellschaft schon vor der Eintragung besteht.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl

Für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft

Voraussetzungen

Es muss ein Gesellschaftsvertrag vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anmeldung einer Kommanditgesellschaft hat zu enthalten:

  • die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Gesellschafter
  • die Firma der Gesellschaft und den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, sowie die inländische Geschäftsanschrift
  • die Vertretungsmacht der Gesellschafter
  • alle Kommanditisten sowie den Betrag der Einlage eines jeden von ihnen

Die Anmeldung muss die von der inländischen Geschäftsanschrift abweichende Lage der Geschäftsräume und den Unternehmensgegenstand bezeichnen, soweit sich dieser nicht aus der Firma ergibt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.