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Vermietung

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Fahrkosten
[Nr.99134032068000 ]

Leistungsbeschreibung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung medizinisch erforderlich sind. Dies umfasst  Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung, Rettungsfahrten und Krankentransporte.Rettungsfahrten werden bei lebensbedrohlichen oder sonstiger Erste Hilfe erfordernden schweren Erkrankungen durchgeführt.

Krankentransporte umfassen Fahrten bei anderen Erkrankungen, die der Begleitung durch medizinisches Personal oder der besonderen Ausstattung eines Krankenwagens bedürfen beispielsweise liegende Transporte.

Krankenfahrten beinhaltet jede andere Fahrt einer erkrankten Person, z. B. mit einem Taxi.

HINWEIS: Verwechseln Sie Krankentransport nicht mit "Krankenwagen alarmieren", den Sie in einem akuten Notfall bestellen.

Verfahrensablauf

  • "Verordnung zur Krankenbeförderung" beim behandelnden Arzt besorgen und diese bei jeder Fahrt mitführen, um diese dann beim Fahrer vorzeigen zu können
  • Bei ambulanter Behandlung: Verordnung von zuständiger Krankenkasse genehmigen lassen. Dies ist zwingend notwendig, um die Kosten erstattet zu bekommen.
  • Bei ambulanter Behandlung: Fahrkosten von Krankenkasse erstatten lassen
  • Nach der entsprechenden Fahrt reichen Sie die ärztlichen Verordnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Abrechnung ein

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich wegen eines möglichen Anspruchs auf Kostenübernahme der Krankentransportkosten frühzeitig an Ihre Krankenkasse.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verordnung zur Krankenbeförderung

Welche Gebühren fallen an?

Die vollständige oder teilweise Übernahme der entstehenden Kosten hängt von den Bedingungen des Einzelfalls ab.

Wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit des Transportes bescheinigt ("Verordnung zum Krankentransport"), werden die Kosten in der Regel bis auf einen geringen Eigenanteil von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro (grundsätzlich gilt 10 Prozent des Fahrpreises) von den Krankenkassen übernommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor der ambulanten Behandlung muss die Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung Ihrer Krankenkasse einzulegen.