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Vermietung

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Behindertenberatung

Leistungsbeschreibung

Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche?

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

Unterstützende Institutionen