Seiteninhalt

Förderung von Geschäftsgründungen

Aufgrund der allgemein angespannten Gesamtsituation im Einzelhandel, die sich insbesondere dadurch zeigt, dass vermehrt Geschäfte geschlossen werden und so Ladenlokale und Gewerbeimmobilien im Stadtkern leerstehen, ist es Absicht der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Neustadt an der Weinstraße mbH (WEG), im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen finanziellen Beitrag zur Leerstandbeseitigung und Vitalisierung der Immobilien zu leisten. Ziel ist es, Geschäftsgründungen in leerstehenden Laden- oder Geschäftsflächen zu fördern und damit den Einzelhandel in der Innenstadt zu stärken sowie eine ortsnahe Daseinsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger für den täglichen Lebensbedarf in der Innenstadt sicherzustellen.

Mit dem am 01. Februar 2020 gestarteten Förderprogramm wird nun die Grundlage dafür geschaffen, neue Geschäftsgründungen, welche zur Beseitigung eines Leerstands beitragen, durch die Gewährung eines befristeten Mietzuschusses zu fördern.

Der Förderantrag ist schriftlich oder elektronisch vor Beginn des Mietzeitraumes bei der WEG mbH einzureichen.

Bei Fragen zum weiteren Verfahren können Sie gerne jederzeit auf uns zukommen.