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Gewerbean-, um- und -abmeldung (Kontaktadressen siehe unten!)

Wenn Sie in Deutschland Waren und Dienstleistungen verkaufen oder mit diesen handeln wollen, müssen Sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden (Gewerbeschein).
Bei manchen Berufen reicht dieser allerdings nicht aus und Sie benötigen eine Gewerbeerlaubnis.

Die Berufsgruppe der freien Berufe und Berufe, die nicht in einer bestimmten Rechtsform (z. B. GmbH) organisiert sind, sind von dieser Regelung ausgenommen. Zu freien Berufen zählen unter anderem: Anwälte, Ärzte, Steuerberater oder Künstler.

Beim Beantragen eines Gewerbescheins werden die Voraussetzungen zum Start des Gewerbes geprüft. Ihre Daten werden aufgenommen und an die notwendigen Stellen weitergeleitet, wie z. B. das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft.

Neben dem Personalausweis sind manchmal Bescheinigungen und Genehmigungen für bestimmte Gewerbe zur Anmeldung notwenig.

Hier können Sie notwendige Formulare downloaden:


§ 34 c GewO = Immobilienvermittlung, Darlehenvermittlung, Baubetreuer und Bauherr
Antrag für die Gaststättenerlaubnis
Antrag zum Aufstellen von Geldspielgeräten, Aufstellererlaubnis - Geeignetheitsbestätigung
Antrag für die Reisegewerbekarte
§ 34 f GewO für juristische Personen wie GmbH oder AG = Finanzanlagenvermittlung
§ 34 f GewO für natürliche Personen = Finanzanlagenvermittlung

 

Kontaktadressen Gewerbean-, um- und -abmeldung 

Bei Fragen und dem Wunsch nach einer Gewerbemeldung wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung:

Reisegewerbe

Geldspielgeräte, Gaststätten