Verkehrssicherheit
Großraum- und Schwertransporte
Erlaubnis von Großraum- und Schwerverkehr
Nach §29 (3), 46 (1) Nr.5, 46 (1) 2. 2 StVO
Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie für die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Bitte beachten Sie, dass eine sorgfältige Planung besonders bei sehr hohen Maß und Gewichtsüberschreitungen notwendig ist.
Wie beantrage ich einen Schwertransport?
Die Antragstellung sowie die Bearbeitung erfolgt über das Portal für Großraum und Schwertransport VEMAGS:
https://www.vemags.de/registrierung/
Werden die Voraussetzungen erfüllt, wird von der zuständigen Abteilung die Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung erteilt.
Weitere Informationen zu den Kosten und Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
https://www.neustadt.eu/index.php?object=tx,2636.2&ModID=10&FID=2579.351.1
Ansprechpartner:
Verkehrskommission
Die Verkehrskommission ist eine Arbeitsgruppe in der übergreifend verkehrsrechtliche Themen behandelt werden.
In der Verkehrskommission beraten sich städtische Experten und Expertinnen aus verschiedenen Abteilungen sowie die Polizei Neustadt unter der Leitung der Straßenverkehrsbehörde. Die Verkehrskommission trifft sich 4-5 mal im Jahr.