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Parken im Stadtzentrum

Das Parken im bewirtschafteten öffentlichen Verkehrsraum ist gebührenpflichtig in den Zeiten von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie ohne zeitliche Beschränkung gebührenfrei parken. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder mit blauer Plakette dürfen auf den durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkplätzen gebührenfrei parken. Für Parkstände an einer Ladestation gelten gesonderte Regelungen: Hier ist das Parken nur während der Ladezeit zulässig.

Schwerbehindertenparkplätze: Alter Turnplatz, Bahnhofstraße, Bahnhofsvorplatz, Landschreibereistraße, Konrad-Adenauer-Straße, Hetzelstraße/Juliusplatz, Festweise, Bahnhof NW Böbig

Eine Übersicht über alle Parkmöglichkeiten in der Neustadter Innenstadt finden Sie in unserem Parkplan zum Download und auf NeustadtMaps. Hier finden Sie außerdem einen Überblick über alle E-Ladestation im Stadtgebiet.

Gebühren

  • Die Gebühr zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum beträgt in der Randzone 0,50 €/Std und in der Kernzone 1 €/Std. Der Mindesteinwurf beträgt 0,10 €. Bei Tagesticketplätzen beträgt die Gebühr 2 €/Tag
  • Samstags gilt ein attraktiver Tarifrabatt: Die erste Stunde ist kostenpflichtig, die zweite kostenfrei!
  • Beim Handyparken erfolgt die Abrechnung immer über den jeweiligen Betreiber.
  • Die Gebühr ist am Parkscheinautomat passend zu entrichten, die Automaten haben keine Wechselmöglichkeit.
  • Gebührenpflichtige Zeiten im öffentlichen Verkehrsraum: Montags bis Freitags: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstags: 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Bei der Nutzung der Parkscheinautomaten wie auch beim Handyparken kann der "Parkschein" schon vor der gebührenpflichtigen Zeit gezogen werden. Der Zeitraum bis zur Gebührenpflicht bleibt ohne Berechnung; somit beginnt der Parkvorgang erst mit der Gebührenpflicht auf dem Parkplatz.
  • Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder mit blauer Plakette dürfen auf den durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkplätzen gebührenfrei parken. Von dieser Parkerleichterung ausgenommen sind Bereiche, die ausschließlich für das Bewohnerparken ausgewiesen sind. Für Parkstände an einer Ladestation gelten gesonderte Regelungen: Hier ist das Parken nur während der Ladezeit zulässig.
  • Sonntags und an bundes-/landeseinheitlichen Feiertagen: Ohne zeitliche Beschränkung gebührenfrei

 

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsgesetz, §§ 6 + 6a StVG Straßenverkehrsordnung, §§ 12 + 13 StVO Elfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung Stadtratsbeschluss vom 03.04.2001 / Parkraumkonzept 2013

Parken mit dem Reisebus

Für Reisebusse gibt es zwei offizielle Busparkplätze: Neben der Esso Tankstelle in der Landauer Straße (Link zu Google Maps) und in der Winzinger Straße neben der Festwiese  (Link zu Google Maps). Zudem gibt es einen offiziellen Reisebusein und -austieg in der Karl-Helfferich-Straße (Link zu Google Maps), wo Gäste stadtnah aussteigen können.

Lageplan Busparkplätze


Die Stadt Neustadt an der Weinstraße bewirtschaftet im Bereich des Stadtzentrums derzeit 1749 Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Hinzu kommen in privater Bewirtschaftung Stellplätze in zwei Parkhäusern, die von der Allgemeinheit genutzt werden können (Parkhäuser Hetzel-Galerie und Klemmhof).