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Sondernutzung

Was ist Sondernutzung?

Öffentliche Wege, Flächen, Plätze, Straßen etc. stehen der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung. Man spricht vom sogenannten Gemeingebrauch.

Als Sondernutzung wird das Gegenteil des Gemeingebrauchs bezeichnet, also alle Nutzungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen oder den Gemeingebrauch einschränken. Daher sind diese Nutzungen verboten oder bedürfen als Ausnahme einer Sondernutzungserlaubnis. Diese wird auf Antrag zeitlich und örtlich beschränkt erteilt und ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlagen (nicht abschließend)

Straßenverkehrsgesetz bzw. Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz sowie die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße vom 19.12.2013 (Sondernutzungssatzung).

Antragsverfahren

Eine Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich mindestens 2 Wochen vor Beginn einer geplanten Maßnahme zu beantragen. Als Antrag sollte das unten angehängte Formular der Stadt Neustadt an der Weinstraße verwendet werden, welches dann vollständig ausgefüllt per E-Mail an sondernutzung@neustadt.eu übersandt werden. 

Alternativ kann eine Antragstellung per Post an nachstehende Adresse erfolgen:

Dem Antrag sind gegebenenfalls Pläne, Zeichnungen beizufügen oder auf Aufforderung nachzureichen.

Nach positiver Antragsprüfung wird ein Erlaubnisbescheid übersandt, in welchem auch die anfallenden Gebühren festgelegt sind.

Erst dann darf mit der Ausübung der Sondernutzung begonnen werden.

Die mit der Sondernutzungserlaubnis verbundenen Auflagen und Bedingungen werden entweder mit dem Bescheid oder in gesonderten Plänen bzw. Schreiben mitgeteilt.

Beispiele für mögliche Sondernutzungen

  • Gerüste
  • Bauzäune
  • Aufstellen von Absetz-/ Abrollcontainern
  • Lagern von Baumaterialien
  • Stellen von mobilen Toilettenanlagen
  • Abstellen von Maschinen, Fahrzeugen und Arbeitsgeräten
  • Baustelleneinrichtungen
  • Halteverbote
  • Sperren von Straßen oder Straßenteilen

Ordnungswiedrigkeiten

Nicht erlaubte Sondernutzungen, bei denen die Auflagen nicht eingehalten werden, können mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen verfolgt werden (Bußgeld, Ersatzvornahme…)

Hinweis

In der Abteilung Verkehrsplanung werden alle Sondernutzungen beantragt und bearbeitet, die eine Einschränkung des Straßenverkehrs oder Baustellen betreffen (siehe oben genannte Beispiele).

Alle anderen Sondernutzungen, die z.B. Veranstaltungen, Warenauslagen oder Werbung betreffen, müssen bei der Ordnungsbehörde ordnung@neustadt.eu beantragt werden.

Formulare: