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ESN - Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt

Öffnungszeiten

VERWALTUNG
Montag bis Mittwoch und Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung


WERTSTOFFHOF

Montag: 7:15 – 11:45 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Dienstag bis Freitag: 8:15 – 11:45 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Samstag:  8:00 – 12:30 Uhr

Auf dem Wertstoffhof, Nachtweide 7b, sind ab sofort montags bis freitags Anlieferungen ohne vorherige Terminbuchung möglich. Lediglich Samstag bleibt es, aufgrund der hohen Zahl an Anlieferungen, bei der Notwendigkeit, vorab einen Termin zu buchen.
Die Anlieferung von Grünabfällen ist auch samstags ohne Terminbuchung möglich.

Zuständig für 25 Dienstleistungen

Abfallentsorgernummer beantragen »

Abfallentsorgung der gelben Liste Verbringung in Deutschland und Europa zustimmen »

Abfallentsorgung der grünen Liste Verbringung in Deutschland und Europa zustimmen »

Abfallentsorgung zustimmen zur Verbringung in Deutschland und Europa »

Abfallentsorgungsanlage zulassen »

Abfallerzeugernummer beantragen »

Abfallgebühr zahlen »

Abfallrechtliches Nachweisverfahren »

Abfallsammlungen für gemeinnützige und gewerbliche Zwecke anzeigen »

Abfallwirtschaft: Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Messstellen) - Bestimmung/ Notifizierung »

Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen »

Bestimmung zur Untersuchungsstelle bei der Bioabfallverwertung auf Böden (Bioabfallbehandlung, Bioabfall, Boden) in der Abfallwirtschaft beantragen »

Bioabfall »

Bioabfall Entsorgung »

Die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen »

Die Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen »

Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen »

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen »

Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall »

Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall bekannt geben »

Gartenabfall »

Problemabfall »

Sperrmüll Entsorgung »

Sperrmüll Entsorgung durch Abholung »

Vermittlungsgeschäfte für Abfall genehmigen »