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Abfall-Gebühren

 

Jede Anfallstelle, egal ob Haushalt, Gewerbebetrieb oder Verwaltung, muss an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein und damit Abfallgebühren an den ESN zahlen. Generell wird der Bescheid über die Abfallgebühren an den Grundstückseigentümer verschickt und sind von diesem zu zahlen. 

Gebühren für Rest - und Bioabfall

Die Abfallgebühren berechnen sich nach der Anzahl und Größe der angemeldeten schwarzen und braunen Mülltonnen, also nach dem angemeldeten Rest - und Bioabfallvolumen.

Welches Abfallvolumen muss vorgehalten werden ?
Das Volumen, das jede Anfallstelle vorhalten muss, heißt Mindestvolumen; es beträgt sowohl für den Restabfall als auch für den Bioabfall 20 Liter pro Woche, unabhängig wie viele Personen in einem Haushalt leben.
Darüber hinaus entscheidet jeder für sich, welches zusätzliche Abfallvolumen benötigt wird. Es sollte so gewählt werden, dass es dem Bedarf möglichst genau entspricht, d.h. die regelmäßig anfallende Müllmenge sollte möglichst genau in die Mülltonnen passen. Überfüllte Tonnen werden allerdings nicht geleert, der Deckel der Tonne muss geschlossen sein.

Müll vermeiden, Bioabfälle kompostieren und Wertstoffe trennen zahlt sich also aus !

Wie hoch ist die Abfallgebühr ?
Die Gebühr für das Mindestvolumen beträgt 144 € pro Jahr:
                                              86,40 € für die 40 l - Restabfalltonne plus 72 € für die 40 l - Bioabfalltonne.

Werden andere Tonnengrößen gewählt, gelten für die Gebühren folgende Grundsätze:

  • Die Gebühr für den Restabfall und Bioabfall ist gleich.
  • Die Gebühr pro Liter Entsorgungsvolumen ist über alle Gefäßgrößen gleich.

Die Gebühren für die verschiedenenTonnengrößen finden Sie hier.

Wie kann das Entsorgungsvolumen angepasst werden ?

An -, Ab - und Ummeldung von Mülltonnen

An - , Ab - und Ummeldungen von Mülltonnen sind schriftlich und formlos beim ESN zu beantragen, per Post, E-Mail oder Fax. Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.
Bei Ab- und Ummeldungen müssen Sie auch die Tonnen-Nummer angeben. Auf der Seite der Mülltonne befindet sich ein Etikett mit einem Strichcode. Darüber steht die siebenstellige Tonnen-Nummer.

In der Regel wird dann innerhalb von zwei Wochen eine Mülltonne aufgestellt, der Einsatz bzw. die Tonne getauscht oder die Tonne abgeholt.
Für Bio - und Restabfalltonnen wird dabei eine Bearbeitungsgebühr von 15 € pro Vorgang fällig.

Auch bei der Um - und Abmeldung einer Papier - oder Grünabfalltonnen wird diese Gebühr fällig.

Der Platz für die Mülltonnen reicht nicht. Was kann ich tun ?

Nachbarschaftstonnen

Um Stellplatz für Mülltonnen zu sparen, haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit benachbarten Haushalten Bio - und Restabfalltonnen anzumelden. Dabei ist das Mindestvolumen pro Haushalt einzuhalten. Diese Regelung gilt für bis zu drei nebeneinander oder direkt gegenüber liegende Grundstücke.

Beispiel: Zwei Haushalte auf benachbarten Grundstücken nutzen jeweils eine 40 l - Restabfalltonne und eine 40 l - Bioabfalltonne. Insgesamt stehen also 4 Mülltonnen vor Ort.
Sie beschließen Nachbarschaftstonnen zu nutzen: Sie melden jeweils eine 80 l - Tonne für Restabfall und Bioabfall an. Es stehen nur noch 2 Tonnen vor Ort; die Gebühr bleibt gleich und für die Anmeldung von Nachbarschaftstonnen wird auch keine Bearbeitungsgebühr fällig.

Gibt es für Eigenkompostierer Vergünstigungen ?

Eigenkompostierung

Eigenkompostierer verwerten einen Teil der Bioabfälle im eigenen Garten; allerdings sind nicht alle Bioabfälle dafür geeignet (z.B. Schalen von Zitrusfrüchten, fleischhaltige Essensreste, Knochen, Kleintierstreu aus pflanzlichem Material, kranke oder mit Schädlingen befallene Pflanzenteile, Samenstände und Wurzelunkräuter). Deshalb benötigen auch sie eine BioTonne.

Für Eigenkompostierer gilt aber ein reduziertes Mindestvolumen von 17,5 Liter pro Woche, d.h. wenn Sie einen Teil ihrer Bioabfälle im eigenen Garten kompostieren und ausreichend Fläche zum Verwenden des entstehenden Kompostes haben, benötigen Sie nur eine 35 l – BioTonne. Für Restabfall gilt unverändert ein Mindestvolumen von 40 Liter pro Woche.

Das Volumen der 35 l – Tonne ist gegenüber der 40 l – Tonne zwar nur etwas reduziert, aber die Gebühr wird um etwa 33 % ermäßigt (48 €/a statt 72 €/a).
Die 35 l - Biotonne müssen Sie beim ESN schriftlich beantragen. Den Antrag finden Sie hier .

Es gibt hier allerdings keine passende Nachbarschaftstonne, sodass nur die Nutzer der 35 l – BioTonne die Gebührenermäßigung erhalten.