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Informationen zur Antragstellung einer Durchfahrtserlaubnis

Der Rheinland-Pfalz Tag, das größte Fest im Land, findet in diesem Jahr vom 23. bis 25. Mai 2025 bei uns in Neustadt an der Weinstraße statt. Aus diesem Grund ist das Befahren des gesamten Stadtgebietes ab Donnerstag, den 22.05.2025 bis einschließlich Montag, den 26.05.2025 nur mit entsprechender Durchfahrtserlaubnis möglich. Abweichend hierzu sind die Exterstraße (zwischen B38 und B39) und dadurch auch die angrenzenden Stichstraßen, bereits ab Dienstag, den 20. Mai 2025 nur mit Durchfahrtserlaubnis befahrbar.

Sie haben ab sofort die Möglichkeit, eine Durchfahrtserlaubnis zum Befahren der gesperrten Bereiche außerhalb der Veranstaltungszeiten zu beantragen. Nachfolgend finden Sie hier alle Informationen zur Antragsstellung.

Das Stadtgebiet wurde in folgende drei Sperrzonen unterteilt. Hier finden Sie eine Übersicht:


Straßenverzeichnis der Sperrzonen:

Sperrzone A:

Friedrich-Ebert-Str. 1-13
Friedrich-Ebert-Str. 2-12
Gartenstr. 1-19a
Gartenstr. 6-26
Hindenburgstr. 9a-37
Hindenburgstr. 14-46
Hohenzollernstr.
Konrad-Adenauer-Str. 22-40
Landauer Str. 37-65
Landauer Str. 8
Moltkestr.
Neumeyerstr.
Theodor-Körner-Str.
Von-der-Tann-Str. 11, 13, 15, 17, 19, 23
Von-Hartmann-Str.
Werderstr.
Wiesenstr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13


Sperrzone B:

Amalienstr.
Arndtstr.
Bahnhofstr. 2
Bahnhofplatz 6
Fröbelstr.
Gabelsbergerstr.
Gipserstr.
Hetzelstr. 1-21
Hetzelstr. 10-20
Jahnstr.
Klausengasse 19-29
Klausengasse 22-44
Landauer Str. 1-7
Luisenstraße
Schwanengasse
Schwesternstr. 1
Schwesternstr. 2-8
Stangenbrunnengasse
Talstr.
Volksbadstr.
Webergasse


Sperrzone C:

Ägyptenpfad
Alter Turnplatz
Badstubengasse
Bahnhofstr. 1
Bahnhofplatz 12, 14
Bischofsgasse
Brunnenstr.
Exterstr.
Friedrichstr.
Gutenbergstr.
Hauptstr.
Heinestr.
Hetzelplatz
Hetzelstr. 23-27
Hetzelstr. 26-28
Hindenburgstr. 1-9
Hindenburgstr. 8+12
Hintergasse
Juliusplatz
Karlstraße
Kartoffelmarkt
Kellereistr.
Klausengasse 1-15
Klausengasse 2-18
Klemmhof
Kohlplatz
Konrad-Adenauer-Str. 1-33 + 2-16
Konrad-Adenauer-Str. 2-16
Kunigundenstr.
Landauer Straße 9-33
Landauer Straße 6
Landschreibereistr.
Laustergasse
Ludwigstr. 1-19b
Ludwigstr. 2-24
Manfred-Vetter-Str.
Marktplatz
Marktstr.
Marstall
Maximilianstr. 2-26
Maximilianstr. 1-33
Metzgergasse
Mittelgasse
Pfarrgasse
Rathausstr. 1-9
Rathausstr. 2-30
Reutergäßchen
Rittergartenstr.
Sauerbrunnenpfad
Schütt
Schwesternstr. 5-11
Schwesternstr. 10-16
Stadtmühlgasse
Strohmarkt
Turmstr.
Vogelsangstr.
Wallgasse 1-11
Wallgasse 2-30
Wernigeröder Platz
Zwerchgasse


Wer ist antragsberechtigt?

1. Anwohner, die in einer Sperrzone wohnen - Antragsformular
2. Berechtigte (z.B. Gewerbetreibende/Beschäftigte), welche ihren Betriebssitz oder Arbeitsstelle innerhalb einer Sperrzone haben - Antragsformular
3. Sonstige Bedarfsträger (z.B. Sozialdienste, Pflegedienste, Essen auf Rädern, Taxi, MoD), welche ihre Tätigkeit innerhalb einer Sperrzone verrichten müssen (Angabe eines zwingenden Grundes erforderlich) - Antragsformular

Download: Datenschutzhinweis Durchfahrtsgenehmigung Rheinland-Pfalz-Tag

Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 09.05.2025 ein. Die Durchfahrtserlaubnisse werden per Post bis spätestens Samstag, den 17.05.2025 zugestellt.

Zusätzlich sind Antragsformulare auch im Bürgerbüro und Rathaus/Kanzlei erhältlich. Im Zeitraum Montag, den 05.05.2025 bis Freitag, den 09.05.2025 können Durchfahrtserlaubnisse zusätzlich in der Kanzlei / Poststelle im Rathaus persönlich beantragt werden.
Rückfragen zur Antragsstellung bitte per Mail an durchfahrt-rlp-tag@neustadt.eu oder telefonisch beim Bürgertelefon unter der Rufnummer 06321 855 2505. Die Hotline ist von Montag bis Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.


Allgemeine Hinweise:

Zone A (dunkelgrün):
Zufahrt über Von-der-Tann-Straße. Während des kompletten Festwochenendes und des Auf- und Abbaus befahrbar

Zone B (gelb):
Zufahrt über Zwockelsbrücke. Während des kompletten Festwochenendes und des Auf- und Abbaus befahrbar

Zone C (rosa):
Zufahrt über B 38. Während der Veranstaltungszeiten nicht befahrbar sowie auch nicht 2 Stunden vor und nach der Veranstaltung. Dazwischen mit Schrittgeschwindigkeit zufahrbar (s. Aufbauten).

Auf- und Abbauzeiten
Montag, 19.05.2025 bis Mittwoch, 28.05.2025

Veranstaltungszeiten
Freitag, 23.05.2025, 16:30 Uhr bis 24:00 Uhr
Samstag, 24.05.2025, 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Sonntag, 25.05.2025, 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Die Zu- und Ausfahrt in den gesperrten Bereich der Zone C ist grundsätzlich bis zwei Stunden vor und ab einer Stunde nach den Veranstaltungszeiten möglich. In dem gesperrten Zeitraum ist das generelle Parken und Abstellen von Fahrzeugen in der Zone C verboten. In der Zone A und B bestehen keine Beschränkungen.

Halten Sie bitte die Durchfahrtserlaubnis ab dem 19.05.2025 im Fahrzeug vor, da es ab Aufbaubeginn zu Einschränkungen kommt.

Bitte beachten Sie, dass auf dem kompletten Gelände Fahrbewegungen im Zuge der Aufbauarbeiten stattfinden und sich zudem ungesicherte Gegenstände und Aufbauten im Straßenraum befinden! Das Gelände ist daher mit besonderer Vorsicht und nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr!

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig zu weiteren innerörtlichen und überörtlichen Sperrmaßnahmen unter neustadt.eu/verkehrskonzept.

Autor: Stadtmarketing