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Allgemeine Fragen

Unsere Dienstleistungen für Sie als Vermietende

Die Tourist-Information Neustadt an der Weinstraße bietet Ihnen folgende Serviceleistungen:

  • Vermarktung Ihrer Unterkunft: Das Buchungsportal Deskline® bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Unterkunft online zu vermarkten. Deskline® weist eine enorme Flexibilität auf, um auf individuelle Wünsche der Vermietenden eingehen zu können. Des Weiteren ermöglicht Deskline® eine hohe Sichtbarkeit Ihrer Ferienunterkunft. So finden Gäste Ihre Unterkunft bereits auf der Suchebene Rheinland-Pfalz (www.rlp-tourismus.com) bzw. bei einer Vielzahl von verlinkten Vertriebskanälen (z.B. Holidu, e-domizil, HRS-Vertriebswelten, traum-ferienwohnungen.de), sofern Sie dies wünschen. Gut zu wissen: Ferienunterkünfte, die auf verschiedenen Portalen vertreten sind, können über eine iCAL Funktion die Kalender synchronisieren, so dass nur ein Kalender/Belegungsplan gepflegt werden muss. Möchten Sie Ihre Unterkunft bei uns über neustadt.eu oder pfalz.de vermitteln? Dann freuen wir uns sehr auf den Austausch mit Ihnen!
    Des Weiteren bietet die Deutsche Weinstraße e.V. – Mittelhaardt allen Gastgebern an, in einem Gastgeberverzeichnis präsentiert werden.

  • DTV-Zertifizierung: Möchten Sie Ihre Unterkunft nach DTV-Sternen zertifizieren lassen, finden Sie Ihre Ansprechpersonen in der Tourist Information. Die DTV-Sterne sind 3 Jahre gültig. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.deutschertourismusverband.de/qualitaetssysteme/klassifizierung-ferienunterkuenfte.

  • Aktuelles: Wir informieren die Vermietenden von Ferienunterkünften über Aktuelles. Dies umfasst saison-relevante Ankündigungen, Informationen zu möglichen Änderungen bspw. GEMA, GEZ und selbstverständlich regelmäßige Updates zu Krisenthemen, z.B. Corona, Rechtsverordnungen und Vorfälle von Mietnomaden.

  • Info-Material: Wenn Sie selbst in den Urlaub fahren, kennen Sie sich am Zielort oft nicht ausreichend aus und benötigen Zeit, um sich zurechtzufinden. Deshalb sind viele Gäste für Informationen und Tipps dankbar, die in ihrer Ferienwohnung oder in ihrer Gästeunterkunft bereitliegen. Die Tourist-Information Neustadt an der Weinstraße berät Sie gerne bei der Prospektauswahl. Gerne stellen wir Ihnen das Informationsmaterial zur Verfügung. Kommen Sie doch einfach in der Tourist-Information am Hetzelplatz 1 vorbei. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieses Material innerhalb von Neustadt nicht verschicken – so haben wir auch die Gelegenheit, Kontakte mit Ihnen zu pflegen und uns kennen zu lernen.

  • Sprechstunde: Das Team der Tourist-Information steht Ihnen zu den gewohnten Öffnungszeiten für Ihre Fragen zur Verfügung. Spezielle Fragen werden von unserem Vermietercoach-Team, Frau Monika Ellinger und Frau Sonruethai Neufeld, bearbeitet. Diese stehen Ihnen vorzugsweise immer donnerstags zur Verfügung.

Zum Schluss noch der Hinweis auf die Pfalzcard, eine Art Gästekarte in der Pfalz, die gerade in Zeiten der Nachhaltigkeit einen wichtigen Stellenwert einnimmt. Informationen finden Sie unter https://www.pfalzcard.de/.

Informationen zur Eröffnung von Ferienunterkünften: Anmeldung, Beiträge, ...

  • Ob eine Nutzungsänderung des Gebäudes notwendig ist oder allgemein die Nutzung eines Gebäudes für Ferienwohnungs- oder Ferienhauszwecke genehmigt wird, wird einzelfallbezogen festgelegt. Wir empfehlen eine vorsorgliche Beratung durch die zuständige Bauberatungsbehörde. Kontakt: Frau Melanie Nicklis; 230 Bauordnung; Amalienstr. 6; 06321 855-1888; melanie.nicklis@neustadt.eu.
  • Ob eine gewerbliche Anmeldung erforderlich bzw. empfehlenswert ist, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Ordnungsamt, Gewerbewesen, Herrn Oliver Brysch (06321 – 855 1251) oder Frau Heike Wenzel (06321 – 855 1406) oder per Mail an ordnung@neustadt.eu.
  • Gastgeber in Neustadt an der Weinstraße sind verpflichtet, einen jährlichen Tourismusbeitrag zu leisten. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung, Abteilung Steuer ist Herr Maximilian Heine (06321 – 855 1451), oder E-Mail steuern@neustadt.eu. Die Berechnung unterscheidet sich nach Art der Vermietung und ist – anders als in anderen Regionen – nicht an einen Meldeschein gebunden. Hier finden Sie einige Beispiele der Berechnung.
  • Das Finanzamt in Neustadt an der Weinstraße selbst hat keinen festen Ansprechpartner für Vermietende von Ferienunterkünften. Jedoch können Sie die Hotline des Finanzamtes anrufen unter 0261 – 201 792 79 (Mo – Do von 08:00 – 17:00; Fr 08:00 – 13:00).
  • Unterkünfte mit mehr als 10 Betten sind verpflichtet, monatlich die Buchungen an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz zu melden. Hier der entsprechende Link zu IDEV .
  • Seit 2023 sind alle Portale, also auch alle Buchungsportale wie booking.com, airbnb oder unser Buchungssystem Deskline, verpflichtet, die im Jahr stattgefundenen Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZST) zu melden. Stichpunkt: Meldepflichten DAC7 digitaler Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG ). 
    Bei Ferienunterkünften betrifft das alle Buchungen, die über das entsprechende Portal gebucht wurden. Also nicht Buchungen, die die Gastgeber direkt per E-Mail oder Telefon erhalten haben! Die Meldung erfolgt automatisch über die Portale. Jedes Portal verlangt dazu bestimmt Angaben wie Bankverbindung, Ust-ID oder Steuernummer.      
  • GEZ Gebühr fällt dann an, wenn die Adresse der Ferienunterkunft von Ihrer eigenen Adresse mit dem dazugehörigen Anschluss abweicht. Oder andersherum: Befindet sich die Ferienwohnung oder das Gästezimmer im eigenen Haus, wird die GEZ-Gebühr durch Ihren privaten Anschluss schon abgedeckt.

Alle relevanten Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Tourismusverbands (DTV).

Des Weiteren hat die Südliche Weinstraße eine sehr schöne Zusammenstellung über alle Gastgeber-relevanten Fragen, die Sie sich unter folgendem Link online anschauen oder runter laden können: Vermieterhandbuch der Südlichen Weinstraße.


Einige Kriterien für die Vermietung von Ferienunterkünften

  • Eine Ferienwohnung muss über einen separaten Eingang verfügen.
  • Eine Ferienwohnung muss über eine ausgestattete Küche verfügen.
  • Alle Räume müssen abschließbar sein und mit Fenster ausgestattet. Nur das Bad darf auch innenliegend sein.
  • Die Endreinigung muss laut Gesetz immer im Preis enthalten sein, sie darf also nicht separat ausgewiesen werden.
  • Weitere Details zu den Mindestkriterien für Ferienwohnungen und Ferienhäuser finden Sie auf der Seite des DTV, s. unten.

Benötige ich einen Meldeschein für meine Ferienunterkunft?

Am 18. Oktober 2024 hat nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages auch der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit ist beschlossen, dass der besondere Meldeschein ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr von Übernachtungsgästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt werden muss  (Quelle: Deutscher Tourismusverband; 2024).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bekomme ich einen Anwohnerausweis für meine Gäste?

Nein. Aktuell heißt es seitens der Stadtverwaltung Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung:
"Diese Möglichkeit ist allein für Bewohner vorgesehen, die mit Hauptwohnsitz in der entsprechenden Zone gemeldet sind und auf die an der Wohnadresse ein Fahrzeug zugelassen ist."

Über welche deutschen Tourismusorganisationen kann sich ein Gast über die Pfalz und speziell über Neustadt an der Weinstraße erkundigen?

Im Folgenden finden Sie die relevanten Einstiegskanäle, um sich bzgl. der Vermietung von Ferienunterkünften zu informieren.

Statistische Daten: Ortsübliche Verweildauer der Gäste

Für genaue Informationen, schauen Sie bitte im Jahresbericht des Statistischen Landesamts und in der Statistischen Bibliothek.
Hinweis: In Rheinland-Pfalz werden leider keine statistischen Daten von Ferienunterkünften mit unter 10 Betten mehr erhoben. Insofern beziehen sich die Daten nur auf die „großen“ Häuser und sind nicht ganz repräsentativ für Neustadt an der Weinstraße.