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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
[Nr.99052002000000 ]

Leistungsbeschreibung

Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Das Gewerbezentralregister enthält:
  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
  • Bußgeldentscheidungen mit einer Geldbuße von mehr als 200 € bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
  • Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung

Das Bürgerbüro ist für den Publikumsverkehr zu folgenden "freien" Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erreichbar:

Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine im Onlineverfahren zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung:
Dienstag: nachmittags
Mittwoch, Donnerstag und Freitag: jeweils vormittags

Um längere Wartezeiten grundsätzlich zu vermeiden, benutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Über den folgenden Link können Sie einen Termin vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei natürlichen Personen:
  • Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen zusätzlich:
  • Vertretungsbefugnis
  • Handelsregisterauszug
bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich:
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • gegebenenfalls Anschrift der Behörde im Inland, für die der Auszug bestimmt ist

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis drei Wochen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Tipp: Auf den Internetseiten des Bundeszentralregisters in Bonn finden Sie weitere Informationen zum Gewerbezentralregister (zum Beispiel über den Inhalt des Registers, das Löschen von Eintragungen oder die Antragstellung aus dem Ausland).