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Hilfe zur Pflege stationär

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten für einen stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim (Kurzzeit-, Verhinderungs- oder vollstationäre Pflege) zu zahlen, kann ein Sozialhilfeantrag gestellt werden. Erforderlich ist die vorrangige Antragstellung auf Pflegegeld durch die Pflegeversicherung und eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mindestens in Pflegegrad 2. Das Pflegegeld wird durch die Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad zwischen 770 € und 2005 € gezahlt.

Der Pflegestützpunkt Neustadt, Rotkreuzstraße 2, berät Neustadter Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen rund um die Pflege. Für Privat Versicherte ist die Private Pflegeberatung compass der richtige Ansprechpartner.