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Hilfe zur Pflege ambulant

Wie in der stationären Hilfe zur Pflege kann Sozialhilfe bewilligt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht um die hauswirtschaftliche oder pflegerische Versorgung zu decken. Grundsätzlich soll ambulante Pflege vor stationärer Pflege bewilligt werden.
Bei lebensbedrohlicher Erkrankung einer alleinstehenden Person können die Kosten für ein Hausnotrufsystem übernommen werden.