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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Im Bereich der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen und Personen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, nach individuellem Bedarf Leistungen für die Unterstützung in der eigenen Wohnung, bei der Tagesstruktur und in betreuten Wohnformen. Der Bedarf wird über die Gesamt- und Teilhabeplanung festgestellt. Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in Form von Frühförderung, Integrationshilfen in Kindertagesstätten und Schulen, zum Besuch eines Förderkindergartens, Budget für Arbeit, Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, zum Besuch einer Tagesstätte oder Tagesförderstätte, Unterstützung im häuslichen Wohnbereich, in betreuten Wohngemeinschaften sowie in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

Mit dem Bundesteilhabegesetz erfolgte zum 1.01.2020 eine grundlegende Änderung der Eingliederungshilfe vom Sozialhilferecht in das Leistungsrecht des neunten Buches Sozialgesetzbuch.