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Rechtliche Betreuungen

Erwachsene Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund psychischer Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht erledigen können, bedürfen gegebenenfalls der Hilfestellung durch eine gesetzliche Betreuung. Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht bei der Suche nach geeigneten Betreuerinnen und Betreuern und erstellt qualifizierte Sozialberichte. Sie berät in allgemeinen Fragen des Betreuungsrechts und der rechtlichen Fürsorge (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen).