Soziale Dienste
Konrad-Adenauer-Straße 43
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag: 8:30–12:00 Uhr
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Kanzlei
Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie bei den folgenden Abteilungen
Bürgerbüro und Ausländerbehörde
Führerscheinstelle und Zulassung
Stadtkasse und Abteilung Steuern
Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem (https://www.neustadt.eu/termin) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags.
Kontakt
Schää, dass Se do sinn!
Ganz gleich, ob Sie Fragen, Anregungen und Ideen haben, oder auch Kritik und Beschwerden äußern möchten – Ihr Anliegen ist uns wichtig. Nutzen Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten, um direkt mit uns in Verbindung zu treten. Gemeinsam gestalten wir unsere Stadt noch lebenswerter!
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße: Detailseite
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
-
Telefon
Rund um die Uhr für Sie da!
06321/855-0 -
E-Mail
Schreiben Sie uns gern!
info@neustadt.eu -
Mängelmelder
Ob Müll, Schäden oder Defekte – wir kümmern uns!
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Servicetelefon 115
Montag bis Freitag
von 8 bis 18 Uhr
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Ansprechpersonen & Dienststellen
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Öffnungszeiten
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Kontaktformular
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Bürgerbüro
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Bürgersprechstunde
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Anregungen & Kritik
Sichere elektronische Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Für die Übermittlung einer signierten E-Mail bzw. signierten Dokumenten steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
stv-neustadt-weinstrasse@poststelle.rlp.de
Die Virtuelle Poststelle (VPS) Rheinland-Pfalz wird vom Landesbetrieb Daten und Information in Mainz betrieben. Allerdings werden von der Poststelle noch die alten MS Office Formate als Anhang akzeptiert. E-Mails mit alten MS Office Formaten als Anlage werden von unseren Systemen nicht mehr akzeptiert. Um Probleme bei der Zustellung zu vermeiden, senden Sie an die oben genannte Mailadresse bitte nur DOCX-, XLSX- oder PDF-Dateien.
Städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe
Zuständig für 31 Dienstleistungen
- Adoption eines ausländischen Kindes Begleitung erhalten
- Adoption eines internationalen Kindes Erklärung der Adoptionsbewerber beurkunden
- Adoption rückgängig machen durch Kinder über 14 Jahre.
- Adoption Vermittlungsakten Einsicht erhalten
- Adoption Widerrufserklärung des Kindes beurkunden
- Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung
- Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung bei Pflegekindern erhalten
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Begleitung durch das Jugendamt und die zuständige Auslandsvermittlungsstelle bei der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption eines ausländisches Kindes
- Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
- Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
- Eingliederungshilfe durch Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an Schulen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungshilfe in Vollzeitpflege gewähren
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen
- Gesundheitsberatung für Familien mit Neugeborenen
- Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Heimerziehung
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Hilfeplan aufstellen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Pflegekinder
- Schulsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche, Begleitung